Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Voraussetzung für den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen ist ein bestmöglicher Infektionsschutz. Daher werden vorraussichtlich ab März – wie auch schon ab September in der Grundschulstufe – auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 die PCR-Pooltestungen eingeführt.
Zwar liegt bei diesen Tests nicht sofort ein Ergebnis vor, dafür erkennen sie Infektionen bereits deutlich früher und auch zuverlässiger. Selbsttests kommen nach Einführung der PCR-Pooltests nur noch ergänzend zum Einsatz.
Was sind PCR-Pooltests?
Bei den PCR-Pooltests werden sogenannte “Lollitests“ verwendet. Dafür lutschen die Schüler:innen für 30 Sekunden an einem Abstrichtupfer. Dieser wird anschließend in einem Labor mittels PCR-Verfahren ausgewertet.
- Kinder mit negativer Einzeltestung können am nächsten Tag zur Schule gehen.
- Kinder mit einem positiven Ergebnis bleiben am nächsten Tag zu Hause in Isolation.
Was muss ich nun machen?
Ihr Klassenleiter oder ihre Klassenleiterin wird ihrem Kind demnächst eine Einverständniserklärung mitgeben. Bitte füllen sie diese aus und geben sie unterschrieben an die Schule zurück.
Die Teilnahme an den PCR-Pooltestungen ist grundsätzlich freiwillig. Damit Ihr Kind auch weiterhin an den schulischen Testungen teilnehmen kann, müssen Sie Ihr Einverständnis auf der Einwilligungserklärung erteilen. Eine Teilnahme an den Testungen in der Schule ist auch nur möglich, wenn Sie der notwendigen Datenverarbeitung durch die Schule und das Labor zustimmen (beide Kästchen auf der Einwilligungserklärung müssen angekreuzt sein!).
Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind an den PCR-Pooltestungen teilnimmt, müssen Sie Ihr Kind regelmäßig außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal testen lassen (z. B. in einem lokalen Testzentrum oder in einer teilnehmenden Apotheke), damit es am Präsenzunterricht teilnehmen kann. Externe Testnachweise können erbracht werden:
- durch einen PCR-Test, einen POC-PCR-Test oder einen weiteren Test nach Amplifikations- technik (max. 48 Stunden alt)
- oder durch einen POC-Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt). Ein durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Wo finde ich weitere Informationen zum PCR-Pooltest?
Hier finden sie weitere Informationen zu den PCR-Pooltests: