Änderung der Testpflicht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ab nächster Woche, 2. Mai, werden an den Schulen keine Testungen mehr durchgeführt.

Auch wenn sich die Infektionslage derzeit entspannt, ist das Coronavirus nach wie vor verbreitet. Deshalb gibt es weiterhin die bekannten Hygieneempfehlungen, die sie im dazugehörigen Informationsschreiben nachlesen können.

Die Maskenpflicht ist schon ab April weggefallen, trotzdem wird das Tragen einer Maske weiterhin dringend empfohlen, besonders in Innenräumen und auf den Begegnungsflächen im Schulhaus. Im öffentlichen Personenverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht!

Für bestätigte Infektionsfälle gibt es folgende Regelungen:

  • Isolation für mindestens fünf Tage, kein Besuch der Schule erlaubt,
  • die Isolation kann frühestens nach den fünf Tagen beendet werden, wenn die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist,
  • ist das nicht der Fall, verlängert sich die Isolation bis die Person 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen: